ERV - Stornokosten bei Rücktritt aufgrund von Kurzarbeit abgesichert. Buchung Von 1. März bis 30. Juni 2009
Sicher an Ihrer Seite mit ERV. Die EUROPAISCHE steht seit über 100 Jahren für Kompetenz, Nähe und Zuverlässigkeit. Nun heisst Sie ERV: Eine internationalere Ausrichtung, noch mehr Kundenorientierung, und eine klare Differenzierung zu Weetbewerb. Für Feelazur ist Klar: ERV bleibt unser Partner bei Reiseschutz, und nach mehr als 2 Jahren Erfahrung kann ich es nur empfehlen. Die Entscheidung Kunden nicht nur bei unerwartetet Arbeitslösigkeit oder Krankheit, sondern auch in Krisen Zeit zu helfen, bestätigt es.
Damit Sie auch in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit ruhigem Gewissen ihren Urlaub buchen können, hat sich der Partner von Feelazur die EUROPÄISCHE entschlossen, die Leistungen in der Reiserücktritts-Versicherung - zunächst zeitlich begrenzt - zu erweitern:
Von 1. März bis 30. Juni 2009 sind bei allen Neuabschlüssen der Reiserücktritts-Versicherung (gilt für Einmal-Reisen, nicht für Jahres-Versicherungen) die vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Rücktritt aufgrund von Kurzarbeit abgesichert.
Vorraussetzung für die Erstattung sind folgende Kriterien:
Die versicherte Person muss für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen sei sowie der regelmäßige monatliche Brutto-Vergütungsanspruch dieser Person aufgrund von Kurzarbeit um mindestens 35 % je Monat verringert sein
Als Nachweis für die Erstattung der Stornokosten ist eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Dauer der Kurzarbeit sowie das Maß der Verminderung des Vergütungsanspruchs bei uns einzureichen.
Das Wichtigste in Kürze:
gültig für alle Versicherungsabschlüsse, die zwischen 1.3.2009 und 30.6.2009 getätigt werden
Rücktrittsgrund: konjunkturelle Kurzarbeit für mindestens 3 aufeinanderfolgende Monate sowie Verringerung des regelmäßigen monatlichen Brutto-Vergütungsanspruch um mindestens 35 % gültig für Einzel-RRV sowie RRV im Paket für Einmal-Reisen, gilt nicht für Jahres-Versicherungen
Die vollständigen Ergänzungen zu den Versicherungsbedingungen entnehmen Sie bitte diesem PDF - Ergänzungen zu den Versicherungsbedingungen (PDF, 101 KB)